Staffelübergabe – Lydia Ercan wird neue Gleichstellungsbeauftragte von Enger
Als erste Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Enger machte sich Ulrike Harder-Möller 1988 daran, die Belange der Frauen zu vertreten. 35 Jahre später gibt sie den Staffelstab an Lydia Ercan weiter.
Gleichstellungsstelle Bielefeld
Bereits seit Anfang der 1980er Jahre hat der Rat der Stadt Bielefeld entschieden, dem Verfassungsauftrag, der Gleichberechtigung von Frau und Mann, nachzukommen. Seit 2018 sieht sich die Gleichstellungsstelle Bielefeld in der Zuständigkeit für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* (LSBTI*)
Sandra Werner – Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle/ Westfalen
Sandra Werner, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle in Westfalen, ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Gleichstellung.
Kein Rollenwechsel – Gender Diversity in der Krise
Susanne Fischer schaut in den Krisenzeiten der Covid 19 Pandemie kritisch auf die Auswirkungen, die das Virus auf verfestigte Rollenmuster hat. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rheda-Wiedenbrück sieht Gender Diversity in der Krise besonders gefährdet und beschreibt im Interview mit dem Frauenbranchenbuch OWL, wie die aktuelle Situation dazu führt, dass sich konservative Klischees manifestieren.
Nora Breuer – Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Werther (Westf.)
Als Gleichstellungsbeauftragte habe ich ein „offenes Ohr“ bei Fragen, Problemen und Anregungen aus der Bevölkerung, die Gleichstellungsfragen betreffen. Für die Bürger*innen bin ich daher auch eine erste Anlaufstelle bei persönlichen Problemlagen.
Ansichtssache Fotoausstellung in Bad Driburg
Eröffnung einer Wanderausstellung mit außergewöhnlichen Fotos rund um die Entscheidung und das Wissen bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs.
WSI zum Entgelttransparenzgesetz: Bisher keine spürbaren Effekte
Was hat sich in den ersten zehn Monaten nach der Einführung des Gesetzes zur Entgelttransparenz getan?
Diese Frage wurde bei der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 mehr als 2.200 Betriebsrätinnen und Betriebsräten gestellt. Die Antwort: Das Gesetz entfaltete kaum Wirkung, nur wenige Unternehmen wurden aktiv.