Kurz & Knapp

NRW Überbrückungshilfe Plus für Solo-Selbstständige und Freiberufler

Zusätzliche Hilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, erhalten – über die Überbrückungshilfe des Bundes hinaus – eine einmalige Zahlung i. H. v. 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate als Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalens.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise muss

  • der Umsatz des Anspruchsberechtigte in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zusammengebrochen sein
  • darüber hinaus ein Umsatzrückgang von mindestens 40 % in den Monaten Juni, Juli und/oder August vorliegen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Hilfe mit Arbeitslosengeld II-Leistungen ist nicht möglich.
  • der Antrag über einen Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer gestellt werden

Ab sofort können Anträge online über ein elektronisches Antragsformular eingereicht werden. Das Formular wird über die Landesregierung auf der Seite www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe bereitgestellt.